Endnutzer-Lizenzvertrag

Anbieter der Software: Cortrium ApS, Registernummer des Unternehmens: DK36445335

Endnutzer: Nutzer der Produkte und Dienstleistungen von Cortrium.

Jeweils eine „Partei“; gemeinschaftlich „die Parteien“

1. Umfang
(1) Der Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) gilt für jede Nutzung der von Cortrium bereitgestellten Software, wie in Abschnitt 2 definiert, dazu gehören Drittanbieter von Softwareanalysen über Cortrium.

(2) Cortrium nutzt die eigens entwickelten Softwareanwendungen wie folgt:
1. Den Apex Client von Cortrium für die Übertragung von EKG-Daten zur Verarbeitung, Verwaltung und Speicherung von das Cortrium Analyse System (CAS).

2. Die Apex-Verwaltungswebsite von Cortrium zur Erstellung und Verwaltung von Benutzerkonten und zur Einrichtung des Zugriffs auf die Software Analyse.

3. Die cloud-basierten Apex-Dienstleistungen von Cortrium für die Konvertierung, Speicherung, Nutzer- und Zugriffskontrolle sowie die EKG-Datenverwaltung und die Verwaltung der damit verbundenen Daten wie Analyseberichte.

4. Das Analysesystem von Cortrium für eine menschliche Überprüfung und Korrektur sowie zur Erstellung von Holter-Berichten.

2. Die Lizenz
(1) Dem Endnutzer wird eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz im Gebiet des Kunden eingeräumt, die Softwareanwendungen und Analysen zu nutzen, die Teil des Verkauf oder Abonnements des Cortrium Holter-Monitors sind.

(2) Die Software-Lizenz endet mit Kündigung oder Ablauf des Vertrages zwischen dem Endnutzer und Cortrium.

3. Die Software, Verfügbarkeit und Änderungen
(1) Sofern nicht anderweitig vereinbart, wird Cortrium wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um seine Softwareanwendungen jederzeit zur Verfügung stellen zu können, mit Ausnahme geplanter Ausfallzeiten und einer Nichtverfügbarkeit aufgrund externer Vorfälle, dazu gehören Umstände höherer Gewalt. Die Zurverfügungstellung der Softwareanwendungen und -analysen erfolgt durch Cortrium gemäß den geltenden Gesetzen und behördlichen Vorschriften.

(2) Sofern nicht anderweitig vereinbart, werden die Softwareanwendungen „wie besehen“ und ohne jegliche Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Cortrium und seine externen Analyseanbieter übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die Anwendungen fehlerfrei sind oder ohne geringfügige Unterbrechungen funktionieren.

(3) Die Softwareanwendungen unterliegen möglicherweise und nach alleinigem Ermessen von Cortrium gelegentlichen Änderungen, dazu gehören die Hinzufügung oder Entfernung von Funktionen. Diese Änderungen erfolgen möglicherweise ohne Vorankündigung; Cortrium wird dennoch angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Endbenutzer vorab zu informieren.

4. Nutzungsrecht an den Software-Anwendungen
(1) Das Nutzungsrecht an den Softwareanwendungen wird durch einen Datenverarbeitungsvertrag zwischen Cortrium und seinen Kunden eingeräumt. Dieser Datenverarbeitungsvertrag legt die Verarbeitung sensibler Daten- wie Patientennummer und aufgezeichnete EKG-Daten- gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO) fest.

(2) Das Nutzungsrecht an den Softwareanwendungen gemäß dieser Lizenz wird dergestalt und zu dem Zweck eingeräumt wie diesem EULA festgelegt:
I) Die Lizenz umfasst das Nutzungsrecht an den Softwareanwendungen als Teil des EKG-Rekorders durch jeden Endnutzer, der zum Kreis des autorisierten technischen oder medizinischen Fachpersonals gehört, um medizinische Berichte (Holter-Berichte) und damit verbundene medizinische Beratungen zur Verfügung zu stellen.

II) Die Lizenz wird für die in diesem EULA aufgeführten Bedürfnisse und Zwecke in den folgenden Nutzungsbereichen eingeräumt:
a) Einführung oder Nutzung der Produkte und Dienstleistungen von Cortrium;
b) Speicherung, Anzeige, Hochladen, Ansicht und Durchsuchung von Daten mithilfe der Produkte und Dienstleistungen von Cortrium;

c) Konfigurierung des Cortrium Holter Monitors über Cortrium Apex;
d) Dateneingabe in die Produkte und Dienstleistungen von Cortrium;
e) Erstellung von medizinischen Berichten mithilfe von Produkten und Dienstleistungen von Cortrium.

(3) Die Software oder deren Elemente dürfen Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Cortrium zur Verfügung gestellt werden.

4) Der Endnutzer erwirbt keinerlei Rechte an den Softwareanwendungen, mit Ausnahme einer Lizenz und Berechtigung zur Nutzung der Softwareanwendungen gemäß den in diesem EULA dargelegten Bestimmungen.

(5) Der Endnutzer ist nicht zum Folgenden berechtigt, außer in dem nach zwingendem Recht zulässigen Umfang:
a) den Quellcode von Softwareanwendungen abzuspielen, zu dekompilieren oder zu verändern;
b) statistische Analysen von Softwareanwendungen durchzuführen;
c) Softwareanwendungen zu übersetzen, anzupassen oder deren Layout zu verändern oder sonstige Abänderungen oder Modifikationen an den Anwendungen oder deren Teile durchzuführen;
d) den Code zu vervielfältigen oder das Layout zu übersetzen, anzupassen oder zu verändern oder sonstige Abänderungen an der Form der Softwareanwendungen durchzuführen und die Anwendungen auf eine andere als die im EULA vorgegebene Weise zu vertreiben. Weiterhin ist der Endnutzer nicht berechtigt, die Anwendungen ganz oder teilweise dauerhaft oder vorübergehend zu vervielfältigen, gleich mit welchen Mitteln oder in welcher Form, mit Ausnahme von 1) der Anfertigung einer Sicherungskopie, falls diese für die Nutzung der Anwendungen notwendig ist, wobei diese Sicherungskopie nicht gleichzeitig mit der Softwareanwendung genutzt werden darf, oder

2) die Anwendungen ganz oder teilweise mit jeglichen Mitteln, in jeglicher Form oder zu jeglichem Zweck dauerhaft oder vorübergehend zu vervielfältigen, mit Ausnahme des Rechts, die Anwendungen ganz oder teilweise vorübergehend in die Speicher des Cortrium Holter Monitors zu kopieren.

(6) Jegliche im Zusammenhang mit der Nutzung von Softwareanwendungen erhaltene Informationen dürfen nicht:

a) Für andere Zwecke als den Support des Diagnoseprozesses als Teil der Produkte und Dienstleistungen von Cortrium sowie für andere Zwecke als für die Erfüllung dieses EULA genutzt werden;

b) Dritten zu einem anderen Zweck als für die Erreichung der oben genannten Kompatibilität und der Erfüllung dieses EULA zur Verfügung gestellt werden;

c) Zur Entwicklung, Erstellung oder Vermarktung von Softwareanwendungen, die das Urheberrecht des Eigentümers und der Anwendungen verletzen, genutzt werden; dies trifft insbesondere auf das Reverse Engineering der Anwendungen zu;

d) Für die Entwicklung, Erstellung oder Vermarktung von Computersoftware oder anderen Tools genutzt werden, die sich auf die von den Anwendungen generierten Informationen (Berichte) stützen.

5. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

(1) Cortrium haftet nicht für medizinische Entscheidungen, die basierend auf der Nutzung der Produkte und Dienstleistungen von Cortrium zur Erstellung medizinischer Berichte getroffen werden. Ein Bericht ist keine medizinische Diagnose, sondern er stellt lediglich ein Analyse-Tool mit möglichen Diagnosevorschlägen dar. Der Klarheit halber: Jede medizinische Diagnose liegt ausschließlich in der Verantwortung des Arztes.

(2) Keinesfalls haften Cortrium oder die Drittanbieter für entgangene Gewinne, Datenverluste, Schäden an Aufzeichnungen oder Daten oder indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden oder -verluste (einschließlich des Verlusts von Geschäftswert oder des Verlusts als Folge von Geschäftsunterbrechungen jeglicher Art), die sich aus oder in Verbindung mit diesem EULA, der Leistung der Softwareanwendungen und der damit verbundenen Folgen ergeben.

(3) Falls die Parteien nicht anderweitig schriftlich übereingekommen, ist die Gesamthaftung von Cortrium und den Drittanbietern gegenüber dem Endnutzer wegen Ansprüchen, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Softwareanwendungen und diesem EULA ergeben, auf einen Betrag in Höhe 5 % aller Zahlungen begrenzt, die gemäß dem Vertrag zwischen Cortrium und dem Kunden während eines Zeitraumes von zwölf (12) Monaten vor dem jeweiligen anspruchbegründenden Ereignis, geleistet wurden (die „Haftungsobergrenze”).

6. ABÄNDERUNGEN DIESES EULA ODER DES PRODUKTES

Cortrium behält sich nach eigenem Ermessen das Recht vor, bestimmte Bedingungen dieses EULA aus Sicherheits-, rechtlichen, Best-Practice- oder regulatorischen Gründen zu überarbeiten, aktualisieren, abzuändern, zu modifizieren, ergänzen oder zu löschen.

Solche Abänderungen werden mit oder gegebenenfalls ohne vorherige Benachrichtigung des Endnutzers wirksam. Der Endnutzer kann die jeweils aktuelle Version dieses EULA durch Klicken auf den Link “EULA” in der Software oder auf cortrium.com einsehen.

Der Endnutzer ist dafür verantwortlich, dieses EULA regelmäßig auf Abänderungen hin zu überprüfen.

Falls künftige Abänderungen dieses EULA für den Endnutzer inakzeptabel sind oder falls sie dazu führen, dass der Endnutzer nicht mehr mit diesem EULA einverstanden ist oder ihn nicht mehr einhält, kann er diese Lizenz gemäß dem Abschnitt „Kündigung“ im Vertrag zwischen Cortrium und dem Kunden kündigen, und er/sie ist verpflichtet, die Software unverzüglich zu deinstallieren. Sofern der Endnutzer die Lizenz nach einer Abänderung dieses EULA weiterhin nutzt, so stellt diese Nutzung seine/ihre vollständige und unwiderrufliche Zustimmung zu allen Abänderungen dar.

7. Kündigung

(1) Bei einer materiellen Verletzung der in diesem Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) dargelegten Lizenzbedingungen durch den Endnutzer ist dieser verpflichtet, die Verletzung einzustellen und die Folgen einer solchen Verletzung zu heilen. Sofern eine materielle Verletzung nicht innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung von Cortrium oder seinen Drittanbietern geheilt wird oder diese materielle Verletzung der Lizenz nicht geheilt werden kann, können Cortrium und der Anbieter, die Lizenz und den Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) fristlos (mit sofortiger Wirkung) zu kündigen.